Vorsorgeuntersuchungen werden nur in einem eng begrenzten Rahmen (s.u.) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Für unseren Bereich der
gesamten bildgebenden Diagnostik gibt es keine Vorsorgeuntersuchung, die von den gesetzlichen Kassen bezahlt wird. So zählt eine Mammographie zum Zweck der Früherkennung eines Mammacarcinoms, d.h. ohne Vorliegen eines Tastbefundes oder einer anderen möglicherweise krankhaften Veränderung,
nicht zu den Leistungen der GKV* und muß daher selbst bezahlt werden. Das gilt selbst dann, wenn durch die Untersuchung ein krankhafter Befund festgestellt wird. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten durch die
gesetzliche Krankenkasse ist ausgeschlossen. Weitere Maßnahmen oder Untersuchungen in einem solchen Fall werden jedoch von der Krankenkasse übernommen. Ähnliche Regeln gelten für die Knochendichtemessung zur
Osteoporose - Diagnostik. Ultraschalluntersuchungen zum sog. Check-up gehören gleichfalls nicht zum Leistungskatalog der GKV.
Bestimmte Untersuchungen können wir Ihnen jedoch auf Wunsch anbieten: